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DIE GRENZE
Erforderlich ist ein Reisepass oder ein durch internationale Vereinbarungen anerkannter Identifikationsnachweis.
Diegeltenden Zollvorschriften der Republik Kroatien entsprechen denen der EG-Länder.
Ausländische Währungen können ein-und ausgefűhrt werden; Ein-und Ausfuhr der einheimischen Währung bis 15.000 Kuna. Alle wertvollen Gegenstände, die űber den Rahmen des gewöhnlichen Reisegepäcks hinausgehen, sollten an der Grenze deklariert werden.
Fűr die Einreise mit Haustieren benötigen Sie einen internationalen Impfpass mit einer nachgewiesenen Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage alt sein muss und höchstens 6 Monate zurűckliegen darf.